Der Wasserhahn tropft, der Backofen funktioniert nicht mehr richtig oder die Heizung bleibt kalt. In solchen Momenten taucht sofort eine Frage auf
Muss ich als Mieterin oder Mieter zahlen oder ist die Vermieterschaft verantwortlich
Wer die Grundregeln kennt, kann vieles entspannter angehen und Diskussionen vermeiden.
Kleiner und grosser Unterhalt was ist gemeint
In der Schweiz unterscheidet das Mietrecht zwischen kleinem Unterhalt und grossem Unterhalt nach Obligationenrecht Artikel 256 ff.
Kleiner Unterhalt
Damit sind Arbeiten und Teile gemeint, die
- ohne Fachwissen erledigt werden können
- nicht viel kosten
- zum normalen Gebrauch der Wohnung gehören
Grosser Unterhalt
Hier geht es um Reparaturen und Erneuerungen
- an der Bausubstanz
- an Installationen wie Heizung, Leitungen oder Elektrik
- an Einbauten, die zur Wohnung gehören
Diese Trennung entscheidet in den meisten Fällen darüber, wer bezahlt.
Welche Kosten Mieterinnen und Mieter selbst tragen
Zum kleinen Unterhalt gehören typische Alltagsarbeiten und kleinere Ersatzteile. Beispiele
- Glühbirnen und Sicherungen
- Duschschlauch, Duschkopf und Dichtungen
- WC Deckel, Duschvorhang, einfache Türgriffe
- Filter im Dampfabzug und im Lüfter
- Batterien für Thermostate, Türsummer oder Rauchmelder
- Entkalken von Armaturen und Brausen
Als Faustregel gilt
Bis ungefähr 100 bis 150 Franken pro Fall liegt die Verantwortung meist bei den Mietenden, sofern nichts anderes im Vertrag steht.
Wichtig ist eine sorgfältige Nutzung der Wohnung. Wer Gegenstände unsachgemäss behandelt oder beschädigt, kann auch bei höheren Beträgen haftbar werden.
Welche Reparaturen die Vermieterschaft übernehmen muss
Wird eine Reparatur teurer oder braucht Fachwissen, ist in der Regel die Vermieterschaft zuständig. Dazu gehören zum Beispiel
- Störungen oder Ausfälle der Heizung
- Defekte an fest eingebauten Küchengeräten wie Backofen, Kochfeld oder Geschirrspüler
- Schäden an Wasser und Abwasserleitungen
- Arbeiten an der elektrischen Anlage
- undichte Fenster, defekte Rollläden oder kaputte Balkontüren
- Schimmel, der auf bauliche Ursachen zurückzuführen ist
Solche Arbeiten sollten nicht auf eigene Faust organisiert werden, sondern immer zuerst bei Vermietung oder Verwaltung gemeldet werden.
Wichtiger Zeitpunkt Einzug und Auszug
Viele Streitfälle entstehen nicht mitten im Mietverhältnis, sondern am Anfang oder am Ende.
Beim Einzug
- Wohnung in Ruhe prüfen
- Kratzer, Flecken, defekte Teile und fehlende Ausrüstung notieren
- Fotos machen und die Liste mit Datum an Verwaltung oder Eigentümer schicken
- Übergabeprotokoll genau lesen und Ergänzungen schriftlich festhalten
Beim Auszug
- rechtzeitig klären, welche Arbeiten erwartet werden
- normaler Abnutzung und echte Schäden unterscheiden
- bei Unsicherheit frühzeitig Rückfragen stellen
Gut dokumentierte Zustände helfen, Diskussionen zu entschärfen und unerwartete Kosten zu vermeiden.
Bei Unsicherheit Hilfe holen
Mietrecht ist ein eigenes Fachgebiet. Wer sich unsicher fühlt, kann sich an Fachstellen wenden, zum Beispiel
- Mieterverband oder Hauseigentümerverband
- Beratungsangebote der Gemeinde oder des Kantons
- neutrale Fachpersonen aus dem Immobilienbereich
Fragen früh zu klären ist meist günstiger, als später über Rechnungen zu streiten.
Rolle der i24 immobilien gmbh
Als regional verankertes Unternehmen erlebt die i24 immobilien gmbh solche Situationen regelmässig aus Sicht von Mietenden und Vermietenden. Ziel ist immer eine Lösung, die fair und nachvollziehbar ist.
Bei Vermietungen achten wir darauf, dass Zuständigkeiten klar kommuniziert werden und Übergaben sauber dokumentiert sind. So wissen beide Seiten, womit sie rechnen können, und das Mietverhältnis wird für alle entspannter.