Der typische Fall im Alltag
Der Vertrag ist unterschrieben, die Schlüssel sind übergeben – und dann tropft plötzlich der Wasserhahn. Oder die Heizung bleibt kalt. Sofort stellt sich die Frage: Bin ich dafür verantwortlich – oder mein Vermieter?
Gerade beim ersten Mietverhältnis herrscht oft Unsicherheit. Viele Mieter fühlen sich überfordert, weil die Gegenseite meist erfahren und sachlich auftritt. Doch die Antwort ist einfacher, als man denkt – wenn man die Regeln kennt.
Kleiner oder grosser Unterhalt?
In der Schweiz unterscheidet das Gesetz zwischen kleinem Unterhalt und grösserem Unterhalt (OR Art. 256–273c).
- Kleiner Unterhalt: Dinge, die man selbst mit wenig Aufwand ersetzen oder reinigen kann.
- Grosser Unterhalt: Reparaturen, die Fachwissen erfordern oder die Bausubstanz betreffen.
Kosten, die Mieter übernehmen
Unter den kleinen Unterhalt fallen typische Alltagsarbeiten und kleinere Ersatzteile. Dazu gehören Glühbirnen, WC-Deckel oder Duschbrausen, das Entkalken von Duschköpfen, das Austauschen von Filtern im Dampfabzug oder Batterien für Thermostate und Türsummer.
Als Faustregel gilt: Bis etwa CHF 100–150 pro Fall liegt die Verantwortung bei den Mietenden.
Kosten, die die Vermieterschaft trägt
Wird es teurer oder technisch anspruchsvoll, ist die Vermieterschaft zuständig. Beispiele sind Reparaturen an der Heizung, der Austausch defekter Einbaugeräte (sofern Teil der Wohnung), die Beseitigung von Schimmel aufgrund der Bausubstanz sowie Arbeiten an Elektrik, Sanitärleitungen oder Fensterdichtungen.
Der kritische Moment: Ein- und Auszug
Die meisten Streitigkeiten entstehen nicht während des Mietverhältnisses, sondern am Ende. Wenn Mängel im Übergabeprotokoll fehlen, werden sie oft den Mietenden angelastet.
Typische Fallen sind Kratzer im Parkett, beschädigte Fugen, fehlende Backbleche oder verkalkte Wasserhähne.
Der wichtigste Tipp: Jeden Raum bei Einzug sorgfältig prüfen, Mängel notieren, Fotos machen und die Liste mit Datum an die Verwaltung schicken. Musterprotokolle finden Sie beim HEV Schweiz.
Zusammenfassung in Kürze
Mieter zahlen: kleiner Unterhalt bis rund CHF 150, Batterien, Glühbirnen, Entkalkungen, Reinigung bei Auszug.
Vermieter zahlen: grössere Reparaturen, altersbedingte Schäden, Austausch von Einbaugeräten, Arbeiten an Heizung, Elektrik, Fenstern und Sanitärleitungen.
Bei Unsicherheit: Rat einholen
Wer sich nicht sicher ist, sollte Beratung suchen – etwa beim Mieterverband Schweiz, beim HEV oder bei einem neutralen Fachpartner wie der i24 immobilien gmbh.
Fazit
Wer seine Rechte und Pflichten kennt, lebt entspannter. Sie sparen Geld, Zeit und Nerven – und vermeiden böse Überraschungen beim Auszug.
Quellen: Obligationenrecht OR Art. 256–273c (admin.ch), Mieterverband Schweiz, HEV Schweiz, Beobachter Mietrecht Spezial 2024, Erfahrungen i24 Immobilien GmbH.