Für die Vorbereitung eines Hausverkaufs empfiehlt sich ein geordnetes Dossier mit Grundstückinformationen, nachvollziehbaren Plänen sowie Unterlagen zum Zustand und zu den laufenden Kosten. Welche Dokumente im konkreten Fall erforderlich sind, hängt vom Objekt und vom Verkaufsablauf ab. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie vorhandene Dokumente prüfen, Widersprüche festhalten und fehlende Angaben gezielt abklären. Er ergänzt eine Unterlagenliste um konkrete Prüfschritte und ist keine abschliessende Liste gesetzlicher Pflichten.
Vielleicht denken Sie bereits über den Verkauf nach, während die Baupläne noch im Keller liegen und Rechnungen für frühere Renovationen auf mehrere Ordner verteilt sind. Beginnen Sie mit einer einfachen Frage: Was ist vorhanden, was fehlt und was muss erklärt werden? Eine Liste mit offenen Punkten schafft einen überschaubaren Ausgangspunkt.
1. Grundbuchauszug, Eigentum und Dienstbarkeiten prüfen
Das Grundbuch enthält Angaben zu Eigentum, Dienstbarkeiten und Grundpfandrechten. Nicht sämtliche Informationen sind ohne Weiteres öffentlich zugänglich. Für weitergehende Auskünfte kann ein glaubhaft gemachtes Interesse notwendig sein. Zuständig ist das jeweilige Grundbuchamt. Bundesamt für Landestopografie swisstopo: Grundbuch in der Schweiz
Unser Vorbereitungstipp: Legen Sie einen vorhandenen Grundbuchauszug und zugehörige Unterlagen zusammen. Markieren Sie Einträge, die Sie nicht verstehen, als offene Fragen. Versuchen Sie beispielsweise nicht, den Umfang eines Wegrechts allein aus einer kurzen Bezeichnung abzuleiten. Lassen Sie die Bedeutung für den Verkauf fachlich klären.
Wenn Sie die zuständige Stelle nicht kennen, bietet Cadastralinfo einen Einstieg: Über Adresse oder Parzellennummer lassen sich Grundstückinformationen und Kontaktdaten der zuständigen Stellen finden. Das ersetzt keinen objektspezifisch benötigten Auszug. swisstopo: Cadastralinfo
2. Pläne mit dem heutigen Zustand abgleichen
Sammeln Sie vorhandene Grundrisse, Situationspläne, Baugesuchsunterlagen und Bewilligungen. Notieren Sie jeweils, aus welchem Jahr ein Plan stammt. Prüfen Sie anschliessend Raum für Raum: Entsprechen Türen, Raumaufteilung und Nutzung noch dem gezeichneten Stand?
Eine handschriftliche Ergänzung kann eine Frage sichtbar machen. Sie sollte jedoch nicht als amtlich bestätigter Plan ausgegeben werden. Wenn Sie Abweichungen entdecken, halten Sie diese fest und klären Sie mit der zuständigen Stelle, welche Unterlagen vorliegen. Aus einer alten Zeichnung lässt sich der heutige Bewilligungsstand nicht zuverlässig ableiten.
Auch Flächenangaben verdienen Aufmerksamkeit. Übernehmen Sie unterschiedliche Zahlen aus alten Inseraten und Plänen nicht ungeprüft in ein neues Verkaufsdossier. Notieren Sie die jeweilige Quelle und lassen Sie erklären, was genau gemessen oder gerechnet wurde. So bleibt sichtbar, welche Angaben noch bestätigt werden müssen.
Bei Fragen zum Bewilligungsstand ist im Kanton Schwyz die zuständige Bauverwaltung eine erste Anlaufstelle. Kanton Schwyz: Baubewilligung und eBau. Für Grundstücke am Zürichsee ausserhalb des Kantons Schwyz gelten die Regeln des jeweiligen Standortkantons. Auch im Kanton Zürich gibt die Gemeinde Auskunft zu Bewilligungspflicht und Verfahren. Kanton Zürich: Baubewilligung.
3. ÖREB-Kataster: öffentlich-rechtliche Beschränkungen prüfen
Im Kanton Schwyz ermöglicht der ÖREB-Kataster eine Übersicht über öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen eines Grundstücks. Dazu gehören beispielsweise raumplanerische oder grundwasserschutzbezogene Informationen. Ein ÖREB-Auszug lässt sich als PDF herunterladen. Der Kataster zeigt die relevantesten öffentlich-rechtlichen Beschränkungen; er ist keine vollständige Prüfung aller Einschränkungen oder Bewilligungen. Kanton Schwyz: ÖREB-Kataster
Für Eigentümer in March, Höfe und Einsiedeln ist das ein sinnvoller Recherchebaustein. Bewahren Sie den Auszug mit Abrufdatum auf und sammeln Sie Fragen dazu. Ein solcher Überblick ist kein Beleg dafür, dass ein bestimmter Anbau, eine Nutzungsänderung oder eine zusätzliche Wohnung möglich ist. Konkrete Vorhaben gehören in die Abklärung mit den zuständigen Fachstellen.
4. Renovationsbelege, Grundstückgewinnsteuer und GEAK einordnen
Erstellen Sie eine einfache Chronologie der ausgeführten Arbeiten: etwa Heizung, Fenster, Dach oder Küche. Ergänzen Sie Jahr, Umfang und vorhandene Nachweise. Unterscheiden Sie sorgfältig zwischen einer tatsächlich ausgeführten Erneuerung, einer Reparatur und einer bloss eingeholten Offerte. Fehlende Rechnungen sollten als fehlend erkennbar bleiben.
Bewahren Sie zu ausgeführten Arbeiten auch Zahlungsnachweise auf. Für die Grundstückgewinnsteuer unterscheidet die Schwyzer Wegleitung zwischen anrechenbaren werterhöhenden Aufwendungen und Unterhaltskosten. Nicht jede Renovationsrechnung mindert deshalb den steuerbaren Grundstückgewinn. Lassen Sie die Zuordnung und frühere steuerliche Berücksichtigung fachlich prüfen. Kanton Schwyz: Wegleitung zur Grundstückgewinnsteuer, Ausgabe 10.2018, S. 7 und 10
Ein vorhandener Gebäudeenergieausweis der Kantone kann ergänzen, wie die energetische Qualität eingeordnet wird. Der GEAK bewertet unter anderem Gebäudehülle, Gesamtenergieeffizienz und direkte CO₂-Emissionen. Er ist grundsätzlich freiwillig; einzelne Kantone kennen jedoch Pflichten für bestimmte Anlässe. Ob für Ihr Objekt eine Pflicht besteht, ist gesondert zu prüfen. Verein GEAK: Was ist der GEAK?
Planen Sie im Dossier deshalb einen Platz für vorhandene Energieunterlagen ein. Ein älterer Ausweis und später ausgeführte Arbeiten sollten zusammen betrachtet werden; versprechen Sie daraus keine Einsparung, die nicht fachlich belegt ist.
5. Kosten, Stockwerkeigentum und Hypothek klären
Als praktische Vorbereitung empfehlen wir eine Übersicht der verfügbaren Abrechnungen, zum Beispiel zu Heizung, Energie, Wartung oder Versicherung. Schreiben Sie den Zeitraum dazu. Ein Betrag ohne Abrechnungsperiode lässt sich schwer einordnen. Persönliches Nutzungsverhalten und ausserordentliche Arbeiten sollten Sie bei Erläuterungen berücksichtigen.
Bei einer Eigentumswohnung empfehlen wir, Reglement, Versammlungsprotokolle, Abrechnungen sowie Angaben zum Erneuerungsfonds und zu geplanten Arbeiten zusammenzustellen. Bei einer vermieteten Liegenschaft kommen bestehende Mietverträge und zugehörige Abrechnungen hinzu. Welche Unterlagen im konkreten Verkaufsablauf benötigt werden, klären Sie mit Ihrer Verkaufsbegleitung.
Notieren Sie als separaten Prüfpunkt auch Ihre laufende Hypothek. Besprechen Sie mit der Bank frühzeitig Laufzeiten sowie mögliche Ablöse- oder Übernahmebedingungen. Das ist eine Abklärung für Ihre Verkaufsplanung, keine Aussage über einen bestimmten Vertrag. Geben Sie Unterlagen mit persönlichen Daten nur gezielt an berechtigte Empfänger weiter.
Verkaufsunterlagen prüfen: ein Raster für offene Fragen
Führen Sie für jedes Dokument vier einfache Felder: vorhanden, Stand, offene Frage und nächster Schritt. Beispielsweise:
| Dokument oder Thema | Offene Frage | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Grundriss | Entspricht die Raumaufteilung dem heutigen Zustand? | Abweichungen markieren, vorhandene Bewilligungen bei der zuständigen Stelle abklären |
| Renovationsrechnung | Ist die Arbeit ausgeführt und bezahlt? | Ausführungs- und Zahlungsnachweise zuordnen |
| Kostenabrechnung | Für welchen Zeitraum gilt der Betrag? | Abrechnungsperiode und ausserordentliche Positionen festhalten |
| Grundbuchauszug | Was bedeutet die eingetragene Dienstbarkeit? | Bedeutung und bei Bedarf zugehörige Belege mit dem Grundbuchamt oder einer Fachperson klären |
| Hypothek | Welche Bedingungen gelten bei einem Verkauf? | Vertrag mit der Bank besprechen |
Vergeben Sie danach Prioritäten: Welche Frage betrifft eine geplante Angabe im Inserat? Welche braucht eine amtliche oder fachliche Klärung? Wer übernimmt den nächsten Schritt? So wird aus dem Sammelordner ein Arbeitsdossier. Ungeprüfte Angaben bleiben als offen markiert.
Fiktives Beispiel: Bei einem Haus in der March zeigt ein alter Grundriss noch eine geschlossene Küche. Heute ist der Wohnbereich offen. Statt den Plan unverändert zu verwenden, wird die Abweichung im Dossier markiert und der vorhandene Dokumentenstand geprüft. Das Beispiel beschreibt einen Vorbereitungsschritt; es trifft keine Aussage über die Bewilligung eines realen Umbaus.
Ergänzende Checkliste für Ihre Verkaufsunterlagen
Nutzen Sie ergänzend die Checkliste «Wichtige Unterlagen für den Verkauf der Immobilie». Die Liste unterstützt das Zusammenstellen der Dokumente; mit dem Prüfraster dieses Beitrags halten Sie anschliessend fest, welche Angaben noch abgeklärt werden sollten.
Hausverkauf in March, Höfe, Einsiedeln und am Zürichsee vorbereiten
Sie müssen nicht jede Frage allein beantworten. Ein brauchbarer erster Ordner zeigt sowohl vorhandene Informationen als auch erkennbare Lücken. Beginnen Sie mit Grundstück, Plänen und den zuletzt ausgeführten Arbeiten. Danach lassen sich die nächsten Abklärungen gezielt festlegen.
Wenn Sie einen Verkauf in March, Höfe und Einsiedeln im Kanton Schwyz oder rund um den Zürichsee vorbereiten, können Sie die offenen Punkte mit i24 besprechen. Informieren Sie sich über unsere Begleitung beim Immobilienverkauf oder den Einstieg in eine Immobilienbewertung.
Bild: KI-generiertes Symbolbild, erstellt mit OpenAI für i24. Keine Abbildung einer realen i24-Liegenschaft.
Redaktion: i24 immobilien gmbh. Mit KI-Unterstützung erstellt, redaktionell geprüft und vom Auftraggeber fachlich freigegeben.
Stand: 4. November 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder objektspezifische Prüfung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die amtlichen und fachlichen Quellen belegen die jeweils verlinkten Sachinformationen. Das Prüfraster, die Organisationstipps und das fiktive Beispiel sind redaktionelle Empfehlungen von i24. Die Angaben zur Grundstückgewinnsteuer und zum ÖREB-Kataster beziehen sich auf den Kanton Schwyz; für andere Standortkantone sind die dortigen Vorgaben zu prüfen. Quellen abgerufen am 4. November 2026.
- swisstopo: Grundbuch in der Schweiz
- swisstopo: Cadastralinfo
- Kanton Schwyz: ÖREB-Kataster
- Verein GEAK: Was ist der GEAK?
- Kanton Schwyz: Wegleitung zur Grundstückgewinnsteuer, Ausgabe 10.2018
- Kanton Schwyz: Baubewilligung und eBau – Zuständigkeit und Abklärung der Bewilligungspflicht
- Kanton Zürich: Baubewilligung – Gemeinde als erste Anlaufstelle
- i24 / Bottimmo: Checkliste «Wichtige Unterlagen für den Verkauf der Immobilie» – über das eingebundene Anforderungsformular