Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel behalten?

Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel behalten?

Was muss man wissen als Vermieter:  

Als Eigentümer, der seine Liegenschaft vermietet, stellt sich oft die Frage: Sollte ich einen Zweitschlüssel behalten dürfen? Die Antwort darauf scheint eindeutig zu sein, aber es ist wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu verstehen und Ausnahmen zu berücksichtigen.  

Gemäss den Gesetzen ist es von Anfang an Pflicht, sämtliche Schlüssel dem Mieter zu übergeben. Das schliesst nicht nur Haus- und Wohnungsschlüssel ein, sondern auch Schlüssel für Keller, Briefkasten und Garage. Ein Ersatzschlüssel darf nicht behalten werden, dies ist im Schweizer Obligationenrecht eindeutig festgelegt. 

Notfälle und Sonderfälle: 

Ausnahmen gibt es nur in dringenden Fällen, wie bei einem Wasserschaden. Selbst in solchen Situationen ist die Kommunikation entscheidend. Es empfiehlt sich, mit dem Mieter einen Aufbewahrungsort zu vereinbaren für einen Notfallschlüssel. Ein Notfallschlüssel kann bei einer vertrauenswürdigen Person hinterlegt werden, deren Kontaktdaten bekannt sind und die in der Nähe wohnt. Eine schriftliche Erlaubnis des Mieters ist jedoch erforderlich, falls ein Notfallschlüssel behalten werden soll. Insbesondere empfiehlt sich diese Massnahme, wenn der Mieter für lange Zeit vereist. 

Schlussfolgerung: 

Eine transparente Kommunikation zwischen Vermieter und Mieter ist entscheidend. Es ist wichtig, die Rechte und Pflichten beider Parteien zu respektieren und im Vorfeld klare Absprachen zu treffen. So kann ein reibungsloses Mietverhältnis gewährleistet werden. 

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